Gewerbesteuerrückstellung
Bei der Gewerbesteuer sind seit 01.01.2008 weder die rückständigen Vorauszahlungen noch eine sich ergebende Abschlusszahlung der Gewerbesteuer als Rückstellung in die steuerlich Schlussbilanz einzustellen, da die Gewerbesteuer im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung nicht mehr abzugsfähig ist.
Ich bin im Homeoffice
Die meisten Selbstständigen arbeiten viel oder sogar ausschließlich daheim in den eigenen vier Wänden – das verursacht Kosten. Und diese Kosten kannst du als Selbstständiger gegebenenfalls im Rahmen deiner Gewinnermittlung als Betriebsausgaben absetzen. Das mindert deinen Gewinn und somit zahlst du weniger Steuern.