Gewerbesteuerrückstellung
Bei der Gewerbesteuer sind seit 01.01.2008 weder die rückständigen Vorauszahlungen noch eine sich ergebende Abschlusszahlung der Gewerbesteuer als Rückstellung in die steuerlich Schlussbilanz einzustellen, da die Gewerbesteuer im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung nicht mehr abzugsfähig ist.
Geschäftswagen: Privaten Kostenanteil über das Fahrtenbuch ermitteln
Nutzt ein Selbstständiger seinen Pkw zu mehr als 50 % betrieblich, so muss er die private Nutzung nach der 1 %-Methode versteuern. Dieses pauschale Verfahren kann jedoch zu weit überhöhten Privatanteilen führen. Solch ungerechten Ergebnissen entgehen Sie nur, indem Sie ein Fahrtenbuch führen, das vom Finanzamt als ordnungsgemäß eingestuft wird. Dann wird die private Nutzung nicht pauschal, sondern mit den auf die Privatfahrten tatsächlich entfallenden Kfz-Kosten angesetzt.