Reisekostenerstattung
Erstattet ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Reisekosten, liegen für den Arbeitnehmer steuerfreie Einnahmen vor. Mit der Kostenerstattung entfällt jedoch der Werbungskostenabzug. Der Arbeitnehmer kann die Reisekosten dann nicht mehr als Werbungkosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen. Die Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber ist jedoch vorteilhafter, da der Arbeitnehmer nur so die Reisekosten zu 100 % zurückerhält.
Werden einem Unternehmer die Reisekosten erstattet, liegen Betriebseinnahmen vor. Zudem sind diese Einnahmen umsatzsteuerpflichtig. Nur wenn die Reisekosten aus öffentlichen Kassen erstattet werden, sind diese Beträge keine Betriebseinnahmen und damit steuerfrei.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 EStG
Ausbildungskosten: Wie man sie als Sonderausgaben oder Werbungskosten optimal nutzt
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Ausbildung entstehen, sind »Ausbildungskosten« und Sie können diese grundsätzlich in Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen. Je nachdem, ob es sich um eine erstmalige Berufsausbildung oder eine weitere Ausbildung bzw. Fortbildung handelt, ergeben sich unterschiedliche steuerliche Folgen: