Reisekostenerstattung
Erstattet ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Reisekosten, liegen für den Arbeitnehmer steuerfreie Einnahmen vor. Mit der Kostenerstattung entfällt jedoch der Werbungskostenabzug. Der Arbeitnehmer kann die Reisekosten dann nicht mehr als Werbungkosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen. Die Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber ist jedoch vorteilhafter, da der Arbeitnehmer nur so die Reisekosten zu 100 % zurückerhält.
Werden einem Unternehmer die Reisekosten erstattet, liegen Betriebseinnahmen vor. Zudem sind diese Einnahmen umsatzsteuerpflichtig. Nur wenn die Reisekosten aus öffentlichen Kassen erstattet werden, sind diese Beträge keine Betriebseinnahmen und damit steuerfrei.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 EStG
Doppelte Haushaltsführung: Alle Steuervorteile für die Zweitwohnung am Arbeitsplatz
Bei vielen Angestellten und Beamten befindet sich der Arbeitsplatz weiter entfernt von der Hauptwohnung. Da benötigt man am Beschäftigungsort eine Unterkunft oder Zweitwohnung und schon liegt eine doppelte Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG vor. Nach neuer Rechtsprechung gilt das auch, wenn Sie Ihre Hauptwohnung vom Arbeitsort wegverlegen.