Quellensteuer
Die Quellensteuer ist keine eigene Steuerart, sondern ein Oberbegriff für die Erhebungsform von Steuern. So wird eine Quellensteuer bereits bei der Entstehung von Einkünften erhoben. Eine Quellensteuer ist zum Beispiel die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer. Wird der Steuerpflichtige zur Einkommensteuer veranlagt, verrechnet das Finanzamt die bereits abgeführte Quellensteuer mit der zu zahlenden Einkommensteuer. Übersteigt die bereits abgeführte Quellensteuer die Einkommensteuerschuld, wird die Quellensteuer vom Finanzamt erstattet.
SteuerSparErklärung (Steuerjahr 2025)
Der Klassiker für Ihre Steuererklärung 2025! Profitieren Sie von dem geführten und intuitiven Prozess mit leicht verständlichen Fragen. Unsere Steuertipps erleichtern und maximieren Ihre Steuererstattung, die Ihnen sofort und exakt berechnet wird. Mit der Plausibilitätsprüfung vermeiden Sie Eingabefehler bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung.