Pflegegeld
Pflegt ein Steuerpflichtiger einen nahen Angehörigen und erhält er hierfür ein Entgelt, so sind diese Einnahmen steuerfrei, wenn die Leistungen für die Grundpflege nach § 37 SGB XI erbracht werden. Pflegt der Steuerpflichtige eine befreundete Person, die in keinem Verwandtschaftsverhältnis zu ihm steht, dann sind die Entgelte, die er für seine Pflegedienste erhält, steuerpflichtig.
Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit. Das Pflegegeld soll kein Entgelt für die von der Pflegeperson oder den Pflegepersonen erbrachten Pflegeleistungen darstellen. Es setzt vielmehr den Pflegebedürftigen in die Situation, Angehörigen und sonstigen Pflegepersonen eine materielle Anerkennung für die im häuslichen Bereich sichergestellte Pflege zukommen zu lassen.
Während des Bezugs von Pflegegeld sind Pflegebedürftige verpflichtet, in regelmäßigen Abständen professionelle Beratung abzurufen: bei Pflegegrad 2 und 3 mindestens einmal halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 mindestens einmal vierteljährlich.
Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat (§ 37 Abs. 1 Satz 3 SGB XI)
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316,– € für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2,
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545,– € für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3,
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728,– € für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4,
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901,– € für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5.
Bei den genannten Beträgen handelt es sich nicht (wie bei der Pflegesachleistung) um Höchstbeträge, sondern um Festbeträge, die allein von der Zuordnung eines Pflegegrads und nicht vom konkreten Bedarf bestimmt werden.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 Nr. 36 EStG
§ 37 SGB XI

Pflegekräfte aus dem Ausland: So geht es ganz einfach
Mehr als zwei Drittel aller pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause in den eigenen vier Wänden versorgt. In der überwiegenden Mehrzahl geschieht dies mit Unterstützung von Familienangehörigen, meistens Frauen. Zwar bietet die soziale Pflegeversicherung viele Möglichkeiten, um Angehörige zu unterstützen und die Pflege zu Hause möglich zu machen, viele betroffene Familien wähle jedoch eine Lösung abseits dieser Versorgungsformen. Vor allem, wenn es in erster Linie darum geht, dass Pflegebedürftige nicht allein in ihrer Wohnung bleiben können und ein hohes Maß an Betreuung sowie hauswirtschaftliche Versorgung und einfache Hilfen bei der Grundpflege benötigen, entscheiden sich Familien dafür, eine ausländische Haushalts- und Betreuungskraft einzusetzen, vornehmlich aus Osteuropa.