Notarkosten
Notarkosten können Anschaffungskosten sein.
Beispiel:
Beim Erwerb einer Immobilie sind Notarkosten entstanden. Die Notarkosten gehören zu den Anschaffungsnebenkosten und können zusammen mit den Anschaffungskosten abgeschrieben werden.
Entstehen Notarkosten beim Eintrag einer Hypothek, liegen Finanzierungskosten vor. Diese Kosten können sofort als Betriebsausgaben (Immobilie gehört zum Betriebsvermögen) oder als Werbungskosten (Immobilie gehört zum Privatvermögen) abgezogen werden.
Zu beachten ist, dass Notarkosten nur dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn die Kosten im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen. Wird zum Beispiel eine Immobilie erworben, um Vermietungseinkünfte zu erzielen, ist diese Voraussetzung gegeben.

Ratgeber Immobilienfinanzierung
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