Notarkosten
Notarkosten können Anschaffungskosten sein.
Beispiel:
Beim Erwerb einer Immobilie sind Notarkosten entstanden. Die Notarkosten gehören zu den Anschaffungsnebenkosten und können zusammen mit den Anschaffungskosten abgeschrieben werden.
Entstehen Notarkosten beim Eintrag einer Hypothek, liegen Finanzierungskosten vor. Diese Kosten können sofort als Betriebsausgaben (Immobilie gehört zum Betriebsvermögen) oder als Werbungskosten (Immobilie gehört zum Privatvermögen) abgezogen werden.
Zu beachten ist, dass Notarkosten nur dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn die Kosten im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen. Wird zum Beispiel eine Immobilie erworben, um Vermietungseinkünfte zu erzielen, ist diese Voraussetzung gegeben.
Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!
Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.