Notarkosten
Notarkosten können Anschaffungskosten sein.
Beispiel:
Beim Erwerb einer Immobilie sind Notarkosten entstanden. Die Notarkosten gehören zu den Anschaffungsnebenkosten und können zusammen mit den Anschaffungskosten abgeschrieben werden.
Entstehen Notarkosten beim Eintrag einer Hypothek, liegen Finanzierungskosten vor. Diese Kosten können sofort als Betriebsausgaben (Immobilie gehört zum Betriebsvermögen) oder als Werbungskosten (Immobilie gehört zum Privatvermögen) abgezogen werden.
Zu beachten ist, dass Notarkosten nur dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn die Kosten im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen. Wird zum Beispiel eine Immobilie erworben, um Vermietungseinkünfte zu erzielen, ist diese Voraussetzung gegeben.
Nießbrauchs- und Wohnrechtsverträge richtig abschließen
Oft wird eine Immobilie bereits zu Lebzeiten von den Eltern auf die Kinder übertragen. Wollen die Eltern zum Beispiel weiterhin in dem übertragenen Haus wohnen, vereinbaren sie häufig einen Nießbrauch oder ein Wohnrecht. Nießbrauchs- und Wohnrechtsverträge haben deshalb in der Praxis eine erhebliche Bedeutung.