Nettorentenniveau

Mit dem Begriff "Rentenniveau" wird die finanzielle Versorgung des Durchschnittsrentners im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer bezeichnet.

Angesichts der schrittweise steigenden Besteuerung der Renten wird das Rentenniveau für jeden Rentnerjahrgang anders ausfallen. Daher wird inzwischen mit dem Begriff des Nettorentenniveaus vor Steuern operiert. Dabei werden sowohl bei den Rentenleistungen als auch bei den Arbeitnehmerverdiensten die noch fälligen Steuern nicht berücksichtigt. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind allerdings herausgerechnet.

Das Nettorentenniveau ist ein Rechenwert, der nichts mit der individuellen Rente des Einzelnen zu tun hat. Es beschreibt das Verhältnis der Nettorente eines sogenannten Standardrentners (45 Beitragsjahre, immer mit Durchschnittsverdienst) zum aktuellen Nettodurchschnittsverdienst aller Beschäftigten.

Mit dem "Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz" von 2018 wurde für die Zeit ab 2019 eine sogenannte Niveausicherungsklausel bis zum Jahr 2025 eingeführt. Danach soll durch geeignete gesetzliche Maßnahmen garantiert werden, dass das Nettorentenniveau vor Steuern 48 % in diesem Zeitraum nicht unterschreitet. Hierzu leistet der Bund zusätzlich zu seinem sonstigen Bundeszuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung in der Zeit von 2022 bis 2025 einen Betrag von 500 Mio. € pro Jahr, wobei dieser Betrag ab 2023 im gleichen Maße fortgeschrieben wird wie der allgemeine Bundeszuschuss.

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