Mütterrente

Seit dem 1.7.2014 haben Frauen (oder Männer), deren Kinder vor 1992 geboren wurden und die den überwiegenden Teil der Erziehung übernommen haben, einen höheren Rentenanspruch.

Ihnen werden ab 2019 für die ersten zweieinhalb Jahre nach der Geburt eines Kindes jeweils zweieinhalb Entgeltpunkte auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Bis 2018 waren es nur zwei Entgeltpunkte für die ersten beiden Lebensjahre eines Kindes.

Anders als der Begriff "Mütterrente" vermuten lässt, ist das keine eigenständige Leistung der Rentenversicherung, sondern ein 

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