Maklergebühren
Maklergebühren gehören zu den Werbungskosten, wenn der Wechsel einer Wohnung beruflich veranlasst ist. Es werden jedoch nur die Maklergebühren anerkannt, die der Steuerpflichtige für die Suche nach einer Wohnung bzw. einem Einfamilienhaus gezahlt hat.
Dem gegenüber sind Maklergebühren, die für den Erwerb einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses am neuen Arbeitsort zu zahlen sind, keine Werbungskosten. Keine Werbungskosten sind zudem Maklergebühren, die der Steuerpflichtige für den Verkauf einer Wohnung eines Eigenheims am alten Arbeitsort gezahlt hat.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 9 EStG

Die Erbschaft
Dieser Ratgeber versetzt Sie in die Lage, Ihr Testament selbst zu erstellen. Um die notwendigen Entscheidungen zu treffen, sollten Sie die gesetzlichen Bestimmungen kennen und einige Regeln beachten. Durch Vorlagen und Textbausteine ist die Erstellung eines maßgeschneiderten letzten Willens nicht mehr schwer.