Lohnausgleich
Arbeitnehmer des Baugewerbes haben für die Tage von 24.12. bis zum 01.01. einen Anspruch auf Lohnausgleich. Zur Finanzierung der Lohnausgleichszahlung zahlt der Arbeitgeber einen bestimmten Prozentsatz vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers in die Lohnausgleichskasse ein. Die Höhe des Lohnausgleichs richtet sich nach dem Bruttostundenverdienst des Arbeitnehmers.
Der vom Arbeitgeber gezahlte Lohnausgleich gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Wird der Lohnausgleich direkt von der Lohnausgleichskasse an den Arbeitnehmer gezahlt, dann unterliegt er der Einkommensteuer.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 46 EStG

Kurzarbeitergeld: Rettungsschirm in Krisenzeiten für Arbeitnehmer
Infolge der Corona-Epidemie haben bereits mehr als 700.000 Firmen Kurzarbeit beantragt. Millionen Beschäftigte sind also auf staatliche Hilfszahlungen durch die Corona-Krise angewiesen. Wenn Sie zu den von Kurzarbeit Betroffenen zählen, möchten Sie natürlich wissen, ob der Arbeitgeber das Ihnen zustehende Kurzarbeitergeld auch korrekt berechnet. In diesem Ratgeber werden Ihnen die Grundlagen zum Kurzarbeitergeld anhand zahlreicher Beispiele und Praxis-Tipps anschaulich erläutert. So können Sie Ihre Ansprüche auf Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld selbst überprüfen.