Legasthenie
Aufwendungen für die Behandlung von Legasthenie können als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Für die Anerkennung der Aufwendungen für die Behandlung eines an Legasthenie leidenden Kindes ist ein vor Beginn der Maßnahmen ausgestelltes amtsärztliches Attest erforderlich. Diesen Nachweis können Bescheinigungen eines Schulaufsichtsamtes oder eines einschlägig tätigen Universitätsprofessors nicht ersetzen.
Bei einer auswärtigen Unterbringung eines Kindes mit Lese- und Rechtschreibschwäche muss das Attest ferner die Feststellung enthalten, dass die auswärtige Unterbringung für eine medizinische Behandlung erforderlich ist.
Gesetze und Urteile (Quellen)
H 33.1 - H 33.4 EStH
Hilfen für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen und ihre Angehörigen müssen regelmäßig mit stark veränderten Lebensumständen zurechtkommen. Zwar ist per Gesetz u.a. im Sozialgesetzbuch (SGB) ein umfassendes Recht auf Teilhabe eingeräumt, allerdings müssen sie sich in einem für den Laien schwer durchschaubaren System von Leistungen und Zuständigkeiten in unserem Sozialsystem zurechtfinden. Dabei will ihnen dieser Ratgeber helfen.