Körperbehinderung
Behinderten Personen werden im Steuerrecht zahlreiche Vergünstigungen eingeräumt, da sie nur vermindert leistungsfähig sind und ihre Behinderung in den meisten Fällen zusätzliche Kosten verursacht. Um Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, ist die amtliche Feststellung der Behinderung notwendig. Hierfür zuständig ist das Versorgungsamt am Wohnsitz des steuerpflichtigen Behinderten. Auf Antrag erfolgt dann die Feststellung der Behinderung sowie deren Schwere, der Nachweis bestimmter gesundheitlicher Merkmale (ermöglicht die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen) und die Ausstellung eines Behindertenausweises.
Steuerliche Vergünstigungen:
Vergünstigungen stehen Behinderten im Rahmen nachfolgender steuerlicher Regelungen zu:
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Kinderfreibetrag sowie
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Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf,
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außergewöhnliche Belastungen sowie
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Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer.
Weitere Erleichterungen:
Weitere Erleichterungen stehen Behinderten im Nahverkehr zu. So erhalten Behinderte mit den Merkmal »H« oder »BI« im Schwerbehindertenausweis im öffentlichen Personennahverkehr »Freifahrt«. Bei den Ausweismerkmalen »G« oder »aG« können Behinderte gegen ein geringes Entgelt Wertmarken erhalten, die ihnen eine verbilligte Beförderung ermöglichen. Im Fernverkehr können Begleitpersonen von Behinderten kostenlos mitfahren.
Ist im Behindertenausweis die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung eingetragen, gewähren auch deutsche Fluggesellschaften im innerdeutschen Flugverkehr Begleitpersonen eine kostenlose Beförderung.
Des Weiteren können Behinderte Finanzierungshilfen für die Beschaffung eines PKW (vom Rehabilitationsträger) erhalten. Zudem sind eine Befreiung von den Rundfunkgebühren und eine Ermäßigung bei den Grundgebühren für den Telefonanschluss möglich.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 33b EStG
§ 9 EStG
§ 32 EStG
§ 33 EStG
§ 33a EStG
§ 3a KraftStG

Bei Risiken und Nebenwirkungen
Jeder von uns wird irgendwann einmal Patient oder Patientin sein. Als Mitglied einer Krankenversicherung muss man sich dann mit sozialversicherungsrechtlichen Fragen beschäftigen. Das Problem ist dabei, dass die Patientenrechte vielfältig und kompliziert sind. Man hat es zudem mit unterschiedlichen Akteuren wie Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäuser, Krankenkassen, Pflegekassen und Pflegedienste zu tun. Dieser Ratgeber über Patientenrechte will Sie als Patient oder Patientin vor rechtlichen und finanziellen Nachteilen schützen und Ihnen aufzeigen, welche Rechte und Ansprüche sie gegenüber den Akteuren und bei Behandlungsfehlern haben.