Kabelanschluss
Aufwendungen für den Einbau einer privaten Breitbandanlage (Kabelanschluss) und einmalige Gebühren für den Anschluss privater Breitbandanlagen an das öffentliche Breitbandnetz bei bestehenden Gebäuden gehören zu den Erhaltungsaufwendungen (R 21.1(1) EStR).
Der Erhaltungsaufwand ist im Jahr seiner Entstehung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung- und Verpachtung zu berücksichtigen.
Für die in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum geleisteten Aufwendungen kann ein besonderer Verteilungszeitraum gebildet werden.
Bei unentgeltlicher Übereignung des Wohngebäudes auf einen neuen Eigentümer kann der Rechtsnachfolger größeren Erhaltungsaufwand noch in dem vom Rechtsvorgänger gewählten Verteilungszeitraum geltend machen.
Nebenkostenabrechnung: kurz&konkret!
Bei den Betriebskosten sind Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern oft vorprogrammiert. Schließlich machen die Nebenkosten für den Mieter mittlerweile einen beachtlichen Teil der Gesamtmiete aus. Und wegen der drastisch gestiegenen Energiepreise werden die Betriebskosten steigen. Viele Mieter müssen deshalb mit erheblichen Nachzahlungen rechnen. Vermieter können daher davon ausgehen, dass der Mieter bei der nächsten Betriebskostenabrechnung – oft auch als »Nebenkostenabrechnung« bekannt – schon etwas genauer hinschauen wird, welche Kosten als Nebenkosten gezahlt werden müssen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass von verschiedener Seite immer wieder suggeriert wird, dass jede zweite oder dritte Abrechnung vom Vermieter fehlerhaft ausgestellt wird. Es lohnt sich also als Vermieter, über die gesetzlichen Abrechnungsregelungen Bescheid zu wissen und darauf zu achten, dass die Betriebskostenabrechnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Überprüfung des Mieters Stand hält.