Kabelanschluss
Aufwendungen für den Einbau einer privaten Breitbandanlage (Kabelanschluss) und einmalige Gebühren für den Anschluss privater Breitbandanlagen an das öffentliche Breitbandnetz bei bestehenden Gebäuden gehören zu den Erhaltungsaufwendungen (R 21.1(1) EStR).
Der Erhaltungsaufwand ist im Jahr seiner Entstehung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung- und Verpachtung zu berücksichtigen.
Für die in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum geleisteten Aufwendungen kann ein besonderer Verteilungszeitraum gebildet werden.
Bei unentgeltlicher Übereignung des Wohngebäudes auf einen neuen Eigentümer kann der Rechtsnachfolger größeren Erhaltungsaufwand noch in dem vom Rechtsvorgänger gewählten Verteilungszeitraum geltend machen.

Ausgezogen? Die nackte Wahrheit
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