Indirekte Steuern

Die zahlreichen Steuerarten werden in indirekte und direkte Steuern untergliedert. Bei einer indirekten Steuer schuldet ein Dritter (Verkäufer) die Steuer. Die letztendlich mit der Steuer belastete Person muss die Steuer nicht an das Finanzamt abführen. Bei indirekten Steuern wird die Steuer über den Preis einer Ware oder Dienstleistung erhoben. Zu den wichtigsten indirekten Steuern gehören die Umsatzsteuer, die Stromsteuer, die Tabaksteuer und die Mineralölsteuer.

Direkte Steuern sind direkt vom Steuerpflichtigen oder über Dritte (dies ist z.B. bei der Lohnsteuer der Fall, der Arbeitgeber schuldet die Steuer) zu zahlen. Zu den wichtigsten direkten Steuern gehören die Einkommensteuer, die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer und die Körperschaftsteuer.

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