Grundrente

Die Grundrente wird seit dem 1.1.2021 in Form von Zuschlägen zur Rente gezahlt. Es handelt sich nicht um eine eigenständige Rentenart.

Den vollen Rentenzuschlag bekommen Versicherte, die mindestens 35 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten vorweisen können. Das sind vor allem Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet wurden. Außerdem gibt es einen Übergangsbereich für Versicherte, die 33 bis 35 Jahre mit solchen Zeiten zurückgelegt haben.

Die eigene Rente wird in Abhängigkeit von den individuell erworbenen Entgeltpunkten um einen Zuschlag bis zur maximalen Grenze von 0,8 Entgeltpunkten (80 % des Durchschnittsverdiensts) erhöht. Bei 33 bis 35 Jahren Grundrentenzeiten wird der Grundrentenzuschlag dabei in einer Staffelung ansteigend berechnet, damit auch Versicherte mit weniger als 35 Jahren Grundrentenzeiten einen Zuschlag erhalten können.

Der Zugang zur Grundrente erfolgt ohne Antragstellung und über die Feststellung des Grundrentenbedarfs. Dazu findet eine Einkommensprüfung statt.

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