Geldmarktfonds
Seit 1994 sind Geldmarktfonds in Deutschland zugelassen und gelten allgemein als gute Alternative zu Sparbuch, Festgeld oder Tagesgeldkonto. Die Wertzuwächse eines Geldmarktfonds resultieren fast ausschließlich aus Zinseinnahmen, die mit 25 % der Abgeltungsteuer unterworfen werden. Daher werden fast 100 % der erzielten Erträge steuerpflichtig. Geldmarktfonds gehörten vor 2009 zu dem Investmentfonds-Typ, der mangels steuerfreier Kursgewinne der höchsten Besteuerung unterlag. Ab 2009 herrscht Gleichstand mit anderen Anlageprodukten.
Die Fondsmanager investieren in Anleihen von Banken und Unternehmen erster Qualität mit kurzen Restlaufzeiten, abgezinste Wertpapiere sowie Floater mit permanenter Zinsanpassung. Diese Geldmarktpapiere bieten meist eine leicht höhere Rendite als Festgelder, sind aber für Privatanleger auf Grund der hohen Mindestanlagen auf direktem Wege oft nicht zugänglich. Durch die kurze Laufzeit der im Fonds vorhandenen Wertpapiere sind keine oder nur minimale Kursverluste möglich. Der Kurs bewegt sich zumeist nur in eine Richtung, nämlich leicht nach oben. Damit eignen sich Geldmarktfonds besonders zum kurzfristigen Parken von Kapital.
Die Besteuerung der Geldmarktfonds unterscheidet sich nicht von der Vorgehensweise bei herkömmlichen Rentenfonds. Ausgeschüttete oder thesaurierte Erträge sind Kapitaleinnahmen. Raum für abgabenfreie Erträge oder Steuersparstrategien bieten die Anteile nicht. Beim Verkauf ist der im Zwischengewinn aufgelaufene Ertrag als Kapitaleinnahme zu versteuern, so dass eine gezielte Veräußerung vor dem Ausschüttungstermin nicht vor dem Zugriff des Fiskus rettet. Die Abgeltungsteuer ab 2009 bringt durch den moderaten Tarif von 25 % Entlastung, der Wegfall der Spekulationsfrist ist bei Geldmarktfonds unerheblich. Sie sammeln meist Zinsen und keine Kursgewinne.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG
§§ 43 ff. EStG
InvStG

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