Zwischengewinne
Wird ein Investmentanteil nicht das ganze Fondsgeschäftsjahr gehalten, können Zwischengewinne entstehen. Zwischengewinne sind steuerpflichtige Erträge, die der Investmentfonds (Geldmarkt- oder Rentenfonds) innerhalb eines Geschäftsjahres bereits erzielt hat, der aber noch nicht ausgezahlt bzw. thesauriert wurden. Die Fondsgesellschaften ermittel und veröffentlichen Zwischengewinne börsentäglich.
Den gezahlten Zwischengewinn kann der Erwerber von Fondsanteilen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehen. Der Verkäufer hingegen muss den erhaltenen Zwischengewinn als Kapitalertrag versteuern.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§§ 43 ff. EStG
Die gesetzliche Pflegeversicherung: Antragstellung, Leistungsvoraussetzungen und Begutachtungsverfahren
Das Thema »Pflege« betrifft immer mehr Menschen. Derzeit erhalten knapp 5 Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung. Werden Leistungen der Pflegeversicherung erstmals beantragt, wird die Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, der Selbstständigkeit und Fähigkeiten im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens festgestellt. Das Begutachtungsverfahren steht direkt nach dem Antrag bei der Pflegekasse an.