Zwischengewinne
Wird ein Investmentanteil nicht das ganze Fondsgeschäftsjahr gehalten, können Zwischengewinne entstehen. Zwischengewinne sind steuerpflichtige Erträge, die der Investmentfonds (Geldmarkt- oder Rentenfonds) innerhalb eines Geschäftsjahres bereits erzielt hat, der aber noch nicht ausgezahlt bzw. thesauriert wurden. Die Fondsgesellschaften ermittel und veröffentlichen Zwischengewinne börsentäglich.
Den gezahlten Zwischengewinn kann der Erwerber von Fondsanteilen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehen. Der Verkäufer hingegen muss den erhaltenen Zwischengewinn als Kapitalertrag versteuern.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§§ 43 ff. EStG
Reiseversicherungen: Gut versichert in den wohlverdienten Urlaub
Die Vorfreude auf den lang ersehnten Urlaub ist groß. Umso größer ist die Enttäuschung, wenn die Reise vorzeitig abgebrochen werden muss, das Gepäck abhandenkommt oder im Ausland eine medizinische Notsituation eintritt. Gut, wer für den Ernstfall vorsorgt und auf Reisen mit Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung und Co. für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgt.