Erschließungsbeiträge
Erschließungsbeiträge gehören zu den nachträglichen Anschaffungskosten des Grund und Bodens, wenn es sich um eine erstmalige Anlage handelt und die Beiträge in einem Bezug zum Grundstück stehen. Werden jedoch Erschließungsanlagen ersetzt oder modernisiert, führen Erschließungsbeiträge zu Erhaltungsaufwendungen. Hiervon wird jedoch abgewichen, wenn sich das Grundstück durch die Erschließung in seiner Substanz oder in seinem Wesen verändert.
Typische Erhaltungsaufwendungen sind zum Beispiel Kanalanschlussgebühren, wenn eine Sickergrube oder Kläranlage ersetzt wird oder nachträgliche Straßenbaukostenbeiträge für ein bereits durch eine Straße erschlossenes Grundstück, die eine Gemeinde für die bauliche Veränderung des Straßenbelages und des Gehweges zur Schaffung einer verkehrsberuhigten Zone erhebt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
H 6.4 EStR
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