Erbschaftsteuer / Steuerbefreiungen
Für zahlreiche Zuwendungen ist weder Erbschaftsteuer noch Schenkungsteuer zu entrichten ist. Unter anderem ist der Erwerb des selbstgenutzten Familienheims (bis 200 m2 Wohnfläche) durch Ehegatten, Kinder oder Enkel steuerbefreit, wenn der Erwerber die Immobilie unverzüglich selbst nutzt. Eine Aufgabe der Selbstnutzung ist, außer aus zwingenden Gründen, innerhalb eines 10-Jahreszeitraumes steuerschädlich.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 13 ErbStG

Der große Erbschaftsratgeber
Der große Erbschaftsratgeber« bietet umfassende Informationen und praktische Anleitungen zur Nachlassplanung und Vermögensnachfolge. Das Buch behandelt die Planung der Vermögensnachfolge vor und nach dem Erbfall und hilft dabei, rechtliche und steuerliche Fehlplanungen zu vermeiden. Er richtet sich an Erben und potenzielle Erblasser, die detaillierte Informationen über Erbrecht und die damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Aspekte benötigen.