Bundeszuschuss
Die Rentenzahlungen und die weiteren Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht allein durch Rentenbeiträge finanziert, sondern auch durch einen steuerfinanzierten Bundeszuschuss. Dieser dient zur Deckung versicherungsfremder Leistungen, die von der Gesamtheit der Steuerzahler und nicht nur von den Beitragszahlern zu finanzieren sind, u. a. die Mütterrente. Er betrug im Jahr 2020 für die allgemeine Rentenversicherung (ohne Knappschaft) 75,3 Mrd. €.
Gemäß dem „Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz“ vom 28.11.2018 zahlt der Bund zusätzlich zum normalen Bundeszuschuss in den Jahren von 2022 bis 2025 jeweils 500 Millionen € zusätzlich an die allgemeine Rentenversicherung. Die Beträge ab 2023 werden wie der allgemeine Bundeszuschuss fortgeschrieben. Diese zusätzlichen Bundesmittel werden für die Einhaltung der neu eingeführten Beitragssatzgarantie von maximal 20 % bis 2025 verwendet.

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