Bundesschatzbrief
Die Bundesfinanzagentur bietet seit 01.01.2013 keine Schatzbriefe, Finanzierungsschätze und Tagesanleihe mehr an.
Bundesschatzbrief Typ A
Zinsen werden jährlich gezahlt und unterliegen einschließlich vereinnahmter Stückzinsen der Abgeltungssteuer. Stückzinsen, die beim Erwerb eines Bundesschatzbriefes gezahlt wurden, können als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden.
Bundesschatzbrief Typ B
Beim Typ B fließen die Zinsen erst beim Einlösen des Schatzbriefes bzw. am Ende seiner Laufzeit zu. Der Zins berechnet sich aus der Differenz zwischen Rückgabekurs und Ausgabekurs. Kommt es zur Rückzahlung bzw. Veräußerung, unterliegt der Kapitalertrag der Abgeltungssteuer. Eine Besteuerung erfolgt somit nicht jährlich, sondern am Ende der Laufzeit.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 20 EStG
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