Zinsscheine
Dem Inhaber eines Zinsscheins wird ein Zinsanspruch in bestimmter Höhe gewährt. Jeder urkundlich verbrieften Anleihe ist eine bestimmte Anzahl von Zinsscheinen beigefügt. Bei Einreichung des Zinsscheines kann der fällige Zinsbetrag eingelöst werden, er unterliegt der Abgeltungsteuer.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 43 EStG
Der PflegeOrdner
Der PflegeOrdner bietet eine klare und vollständige Struktur für alle Unterlagen rund um die Pflege. Von Pflegegrad und Leistungen über medizinische Dokumentation bis zu Kosten und Verträgen – ideal für pflegende Angehörige und alle, die Pflege übersichtlich organisieren möchten.