Beigeordnete
Aufwandsentschädigungen an Beigeordnete sind:
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bei einer hauptamtlich tätigen Person steuerfrei,
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bei einer ehrenamtlich tätigen Person in Höhe von einem Drittel der gewährten Aufwandsentschädigung, mindestens jedoch 200,00 € monatlich steuerfrei.
Bei haupt- oder ehrenamtlich tätigen Personen kann in der Regel ohne weitere Nachweise ein steuerlich anzuerkennender Aufwand von 200,00 € monatlich angenommen werden.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG
R 3.12 Abs. 3 LStR

Firmenwagen: Steuerliche Vorteile ausschöpfen
Ein Fahrzeug vom Arbeitgeber, das Sie auch privat nutzen können, ist eine tolle Sache. Leider aber hinterlässt der Dienstwagen auf der monatlichen Gehaltsabrechnung deutliche Spuren. Unser Beitrag hilft Ihnen, die Steuer- und Abgabenlast zu senken. die Pauschalmethode, auch Listenpreis- bzw. 1 %-Regelung genannt; oder die Nachweismethode. Bedingung hierfür: Sie führen ein Fahrtenbuch .