Bahnhofsmission
Eine nebenberufliche Tätigkeit bei einer Bahnhofsmission enthält in den meisten Fällen auch steuerlich begünstigte Pflege- und Betreuungsleistungen. Aus Gründen der Vereinfachung können diese Leistungen mit 60 % angesetzt werden. Damit können für 60 % des Entgelts steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.
Steuerfrei bleiben somit 60 % des Entgelts, jedoch höchstens 2.400,– € im Kalenderjahr über die so genannte Übungsleiterpauschale. Eine Abweichung von dieser 60-Prozent-Regelung nach oben oder nach unten ist möglich, wenn hierfür konkrete Anhaltspunkte existieren. Kann z.B. nachgewiesen werden, dass der Pflege- und Betreuungsanteil höher ist, so ist auch ein höherer Prozentsatz steuerlich begünstigt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 Nr. 26 EStG
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Kurzarbeitergeld: Rettungsschirm in Krisenzeiten für Arbeitnehmer
Infolge der Corona-Epidemie haben bereits mehr als 700.000 Firmen Kurzarbeit beantragt. Millionen Beschäftigte sind also auf staatliche Hilfszahlungen durch die Corona-Krise angewiesen. Wenn Sie zu den von Kurzarbeit Betroffenen zählen, möchten Sie natürlich wissen, ob der Arbeitgeber das Ihnen zustehende Kurzarbeitergeld auch korrekt berechnet. In diesem Ratgeber werden Ihnen die Grundlagen zum Kurzarbeitergeld anhand zahlreicher Beispiele und Praxis-Tipps anschaulich erläutert. So können Sie Ihre Ansprüche auf Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld selbst überprüfen.