Abstandszahlung
Abstandszahlungen sind Geldleistungen die an oder von Mieter oder Pächter entrichtet werden, um ein Miet- oder Pachtverhältnis vorzeitig zu beenden. Die steuerliche Behandlung der Abstandszahlung richtet sich nach den Gegebenheiten des jeweiligen Falls. Zahlt zum Beispiel der Eigentümer eines Grundstückes dem Mieter eine Abstandszahlung, damit er das Objekt vorzeitig räumt, sind folgende Fälle zu unterscheiden:
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Steht die Zahlung im Zusammenhang mit dem Verkauf des Gebäudes oder liegt der zukünftige Verwendungszweck in der Eigennutzung oder unentgeltlichen Überlassung, handelt es sich nicht um Werbungskosten.
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Zahlungen an einen Mieter, um durch seinen vorzeitigen Auszug eine andere Vermietung zu ermöglichen, stellen Werbungskosten dar.
Gesetze und Urteile (Quellen)
FG Köln 27.05.2003, 8 K 155/00
BFH 25.02.1975, VIII R 115/70
BFH 07.07.2005, IX R 38/03
Ärger mit Handwerkern: kurz&konkret!
Die Waschmaschine streikt, der Wasserhahn tropft oder das Dach ist undicht. In all diesen Fällen muss ein Handwerker her. Wenn Sie einen Handwerker mit Arbeiten am Haus, mit Reparatur- oder Wartungsarbeiten beauftragen, dann richten sich Ihre Rechtsbeziehungen im Regelfall nach dem gesetzlichen Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Beim Werkvertrag handelt es sich um einen Vertrag, durch den der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werks und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet werden. In der Realität bietet das Verhältnis zwischen Handwerker und Besteller aber einiges an Potenzial für Ärger, Probleme und Streitigkeiten.