Steuererklärungen: Elektronische Abgabe liegt deutlich vorn

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Die meisten Steuererklärungen werden inzwischen elektronisch abgegeben – allerdings nicht immer ganz freiwillig. Und auch die vorausgefüllte Steuererklärung erfreut sich großer Beliebtheit.

Die Digitalisierung von Wirtschaftsprozessen und Gesellschaft schreite zunehmend voran, auch die Kommunikation mit den sei Finanzbehörden sei eingeschlossen, schrieben Abgeordnete der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage.

Sie wollten unter anderem wissen, wie viele Steuererklärungen inzwischen elektronisch abgegeben werden, welche Steuererklärungen ausdrücklich rein elektronisch abgegeben werden müssen und wie viele steuerpflichtige Privatpersonen die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen.

Das Ergebnis zeigt: Die Digitalisierung schreitet rasant voran!

Während im Jahr 2008 noch 77% aller Steuererklärungen auf Papier abgegeben wurden, waren es 2018 nur noch 36%. Allerdings ist die elektronische Abgabe in einigen Bereichen verpflichtend, sodass der Umstieg von Papier auf digital nicht immer ganz freiwillig erfolgte. Als Privatperson dürfen Sie aber noch frei entscheiden, ob Ihnen die Abgabe auf Papier oder elektronisch per Elster lieber ist.

Eine Verpflichtung zur elektronischen Abgabe besteht bei

  • Gewinneinkünften, also den Einkünften von Freiberuflern, Gewerbetreibenden sowie Land- und Forstwirten,

  • der Gewerbesteuererklärung,

  • der Körperschaftsteuererklärung,

  • der Umsatzsteuererklärung,

  • der Lohnsteuer-Anmeldung

  • der Kapitalertragsteuer-Anmeldung und

  • der Umsatzsteuer-Anmeldung.

Der Trend geht eindeutig zur elektronischen Abgabe – wenn auch nicht immer ganz freiwillig.

Vorausgefüllte Steuererklärung boomt

Bei der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) können Sie Daten, die elektronisch bei Ihrem Finanzamt hinterlegt wurden, abrufen und in Ihren Steuerfall einspielen. Das geht übrigens auch mit der SteuerSparErklärung! Folgende Belege sind derzeit abrufbar:

  • Stammdaten wie Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Religion, Bankverbindung,

  • Lohnsteuerbescheinigung,

  • Lohnersatzleistungen wie Elterngeld und Arbeitslosengeld,

  • Rentenbezugsmitteilung,

  • Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung,

  • Bescheinigung über Beitrage zur Riester-Rente und

  • Bescheinigung über Beitrage zur Basisversorgung (Rürup-Rente)

Um an dem Verfahren der vorausgefüllten Steuererklärung teilnehmen zu können, brauchen Sie zunächst ein IDNr.-Benutzerkonto bei www.elsteronline.de. Hierbei benötigen Sie Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer, die Sie bereits von der Finanzverwaltung per Post erhalten haben.

Wie die Registrierung genau funktioniert, wird Ihnen auf ElsterOnline.de erklärt. Außerdem finden Sie hier ein Video zur VaSt.

Seit 2014 wurde die vorausgefüllte Steuererklärung wie folgt von steuerpflichtigen Privatpersonen genutzt:

Am Anfang wagten sich nur wenige ins "Neuland VaSt", heute wird das Angebot großflächig angenommen. Zum Vergleich: 2015 gab es 40,4 Mio. lohn- und einkommensteuerpflichtige Personen, neuere Zahlen liegen leider nicht vor. (Quelle: Destatis)

Alle Zahlen aus:

  • Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/14484) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 19/13412) – Digitalisierung und Datenverarbeitung im Steuersystem (Quelle)

(MB)

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