Erdbeben in der Türkei und Syrien: BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Spenden
Das Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion hat großes menschliches Leid und massive Schäden an der Infrastruktur verursacht.

Erdbeben in der Türkei und Syrien: BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Spenden

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Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) beschreibt steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien.

Das Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion habe sehr großes menschliches Leid und massive Schäden an der Infrastruktur verursacht, heißt es in der Einführung des Schreibens.

In dem Schreiben werden Verwaltungserleichterungen bei der steuerlichen Behandlung von Spenden zusammengefasst. Sie gelten laut BMF für Maßnahmen, die vom 6.2.2023 bis zum 31.12.2023 durchgeführt werden.

Unter anderem wird eingegangen auf

  • den Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen (Spenden, Spendenbescheinigungen),

  • Maßnahmen von steuerbegünstigten Körperschaften für durch das Erdbeben geschädigte Personen (z.B. Spendenaktionen von Vereinen),

  • die steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen,

  • die steuerliche Behandlung von Arbeitslohnspenden,

  • Umsatzsteuer,

  • Schenkungsteuer.

Das ausführliche Schreiben ist → hier auf den Seiten des BMF als pdf-Datei verfügbar.

 

Lesen Sie dazu auch: »Steuererklärung: Spenden von der Steuer absetzen«

(MB)

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