Erdbeben in der Türkei und Syrien: BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Spenden
Das Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion hat großes menschliches Leid und massive Schäden an der Infrastruktur verursacht.

Erdbeben in der Türkei und Syrien: BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Spenden

 - 

Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) beschreibt steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien.

Das Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion habe sehr großes menschliches Leid und massive Schäden an der Infrastruktur verursacht, heißt es in der Einführung des Schreibens.

In dem Schreiben werden Verwaltungserleichterungen bei der steuerlichen Behandlung von Spenden zusammengefasst. Sie gelten laut BMF für Maßnahmen, die vom 6.2.2023 bis zum 31.12.2023 durchgeführt werden.

Unter anderem wird eingegangen auf

  • den Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen (Spenden, Spendenbescheinigungen),

  • Maßnahmen von steuerbegünstigten Körperschaften für durch das Erdbeben geschädigte Personen (z.B. Spendenaktionen von Vereinen),

  • die steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen,

  • die steuerliche Behandlung von Arbeitslohnspenden,

  • Umsatzsteuer,

  • Schenkungsteuer.

Das ausführliche Schreiben ist → hier auf den Seiten des BMF als pdf-Datei verfügbar.

 

Lesen Sie dazu auch: »Steuererklärung: Spenden von der Steuer absetzen«

(MB)

Weitere News zum Thema
  • [] In wenigen Tagen endet die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für 2025. Eigentlich müssen keine Belege und Quittungen mehr mit der Steuererklärung abgegeben werden. Falls das Finanzamt sie doch anfordert, sollte man Kopien einreichen oder die Nachweise mehr

  • [] Die Finanzämter warnen vor gefälschten ELSTER-Mails und Finanzamt-Mails. Die Nachrichten wirken offiziell, kündigen eine Außenprüfung an, locken oft mit angeblichen Steuererstattungen oder drohen mit vermeintlichen Problemen, um an Zugangsdaten, Kontoinformationen mehr

  • [] Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet am 31. Juli. Eine automatische Fristverlängerung wie in den Pandemie-Jahren gibt es nur noch für Steuererklärungen, die über Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine beim Finanzamt eingereicht werden. Die mehr

Weitere News zum Thema