Altes Familiengrab saniert: Kein Steuervorteil
Familiengrab saniert: Kein Steuerabzug, auch nicht bei Aufforderung / Verpflichtung durch Friedhofsverwaltung oder Gemeinde.

Altes Familiengrab saniert: Kein Steuervorteil

 - 

Die Kosten für die Sanierung einer Grabstätte können in der Steuererklärung nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Das entschied der BFH.

Das gilt auch dann, wenn es sich um eine über 100 Jahre alte Familiengrabstätte handelt, bei der auf Anordnung der Friedhofsverwaltung Standsicherheitsmängel beseitigt werden, stellten die Richter klar.

Im entschiedenen Fall hatte sich die Gemeinde an die spätere Klägerin gewendet und wegen der fehlenden Standsicherheit des an der Grabstätte errichteten Grabmals die fachgerechte Behebung der bestehenden Sicherheitsmängel verlangt. Die so Angesprochene hatte daraufhin einen Steinbildhauer- und Steinmetzmeister mit der Sanierung des Grabes beauftragt.

Die Kosten dafür machte sie in ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend. Vor dem Finanzgericht war sie damit noch durchgekommen – der BFH machte ihr jetzt aber einen Strich durch die Rechnung: Die hier getätigten Ausgaben gehören nicht zu den aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen zwangsläufigen Mehraufwendungen für den existenznotwendigen Grundbedarf, erklärten die Richter. Und nur solche Ausgaben dürfen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Dies gelte auch, soweit die geltend gemachten Aufwendungen (zumindest teilweise) auf die Wiederherstellung der Standsicherheit des Grabmals gerichtet waren, so die Richter weiter (BFH-Urteil vom 22.10.2019, Az. VI R 48/17).

Voraussetzung für die Abziehbarkeit ist unter anderem, dass der (reparierte) Vermögensgegenstand für den Steuerpflichtigen eine existentiell wichtige Bedeutung hat – was bei einem Familiengrab nicht der Fall ist. Daran ändert auch die Anordnung der Gemeinde/Friedhofsverwaltung nichts.

(MB)

Weitere News zum Thema
  • [] In mehreren Bundesländern warnen die Finanzämter vor Betrug mit gefälschten Steuerbescheiden. Kriminelle verschicken diese per Post und fordern zur Steuernachzahlung auf. Auch gefälschte E-Mails und QR-Codes werden versendet. Doch die Fälschungen lassen mehr

  • [] Die Steuererklärungen für 2023, 2022, 2021 und 2020 sind noch nicht abgegeben? Ab 2025 – also ab der Steuererklärung für 2024 – soll alles besser gemacht werden und die Formulare für die Steuererklärungen der vergangenen Jahre ausgefüllt werden? Wir erklären mehr

  • [] Nach der Zustimmung durch den Bundesrat steht fest: 2025 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung deutlich. »Schuld« daran sind die gestiegenen Löhne und Gehälter. mehr

  • [] 11.604 Euro betrug bisher der steuerfreie Grundfreibetrag 2024 für Alleinstehende, 23.208 Euro für Verheiratete, die sich gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen lassen. Am 22. November 2024 hat der Bundesrat dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung mehr

Weitere News zum Thema