Zeiten einer beruflichen Ausbildung
Zeiten einer beruflichen Ausbildung sind grundsätzlich Pflichtbeitragszeiten, weil auch für Auszubildende Rentenbeiträge zu zahlen sind.
Wegen der in der Regel niedrigen Entgelte während der Ausbildung war früher eine pauschale Höherbewertung solcher Zeiten für die Rente vorgesehen. Bei Renten, die seit 2005 beginnen, werden lediglich die ersten drei Jahre der Berufsausbildung mit einem höheren Wert als der sich aus den Arbeitsentgelten ergebende Wert berücksichtigt, und das auch bloß dann, wenn keine oder weniger als drei Jahre Anrechnungszeiten wegen Fachschulausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme vorhanden sind. Diese sind dann vorrangig zu bewerten.
Im Übrigen gelten die ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für Zeiten einer versicherten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs stets als Zeiten einer beruflichen Ausbildung, ohne dass eine solche gesondert nachgewiesen werden muss.
Mit Gold und Silber Krisen meistern: Wie Sie Ihr Depot mit Edelmetallen inflationssicher aufstellen und Vermögen schützen
Die Verschuldung der westlichen Industrienationen eskaliert in einem alarmierenden Tempo. Dies birgt das Risiko von hoher Geldentwertung und Staatsbankrott, wie die Geschichte zeigt. In Zeiten von Inflation und Währungskrisen erweist sich Gold als robuste Investition. Dieses Edelmetall, unabhängig von staatlichen Einflüssen, hat historisch gesehen jede Währungsreform und jeden Staatsbankrott überstanden. Zudem spielt Gold eine zentrale Rolle in der privaten Altersvorsorge und stellt eine attraktive Wertanlage dar, ebenso wie Silber.