Waisenrente
Eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird wie eine Leibrente besteuert.
Nicht das Lebensalter (wie noch bis Ende 2004), sondern das Jahr des Rentenbeginns entscheidet über die Höhe des steuerpflichtigen Anteils der Rente. Dieser Anteil steigt für Neurentner an (schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung).
Die folgenden gesetzlichen Renten werden in gleicher Weise schrittweise nachgelagert besteuert:
-
gesetzliche Altersrenten,
-
gesetzliche Erwerbsminderungsrenten,
-
gesetzliche Hinterbliebenenrenten, z.B. Witwen- und Waisenrenten, Erziehungsrenten,
-
die gesetzliche Rente für Bergleute.
Gesetze und Urteile (Quellen)
H 6a Abs. 9 EStH

Der kleine Rentenratgeber
Dieser Ratgeber ist eine Pflichtlektüre für alle ab 50 Jahren, damit Sie später als Rentner Ihren Ruhestand genießen können! Lesen Sie in unserem komplett überarbeiteten und aktualisierten Ratgeber zur Rente, wie Sie schon Jahre im Voraus Entscheidungsspielräume und Wahlmöglichkeiten bei der Rente nutzen können. Wertvolle Expertentipps und praxisnahe Beispiele helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen für Ihre Rente zu treffen und zielgerichtet umzusetzen.