Waisenrente
Eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird wie eine Leibrente besteuert.
Nicht das Lebensalter (wie noch bis Ende 2004), sondern das Jahr des Rentenbeginns entscheidet über die Höhe des steuerpflichtigen Anteils der Rente. Dieser Anteil steigt für Neurentner an (schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung).
Die folgenden gesetzlichen Renten werden in gleicher Weise schrittweise nachgelagert besteuert:
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gesetzliche Altersrenten,
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gesetzliche Erwerbsminderungsrenten,
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gesetzliche Hinterbliebenenrenten, z.B. Witwen- und Waisenrenten, Erziehungsrenten,
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die gesetzliche Rente für Bergleute.
Gesetze und Urteile (Quellen)
H 6a Abs. 9 EStH
Die Besteuerung von Geldanlagen: Was Sie zur Abgeltungsteuer wissen müssen
Mit der 25 %igen Abgeltungsteuer ist grundsätzlich die Einkommensteuer auf Ihre Kapitaleinkünfte abgegolten und Sie müssen dazu keine Angaben mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung machen. Die Bank wickelt die Steuererhebung in den meisten Fällen von sich aus ab, ohne dass Sie als Kapitalanleger selbst tätig werden müssen. Ziel: Die Steuer soll einfach und gleichmäßig erhoben werden.