Waisenrente
Eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird wie eine Leibrente besteuert.
Nicht das Lebensalter (wie noch bis Ende 2004), sondern das Jahr des Rentenbeginns entscheidet über die Höhe des steuerpflichtigen Anteils der Rente. Dieser Anteil steigt für Neurentner an (schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung).
Die folgenden gesetzlichen Renten werden in gleicher Weise schrittweise nachgelagert besteuert:
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gesetzliche Altersrenten,
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gesetzliche Erwerbsminderungsrenten,
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gesetzliche Hinterbliebenenrenten, z.B. Witwen- und Waisenrenten, Erziehungsrenten,
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die gesetzliche Rente für Bergleute.
Gesetze und Urteile (Quellen)
H 6a Abs. 9 EStH
Vermögensaufbau und Altersvorsorge mit Investmentfonds
In Deutschland gibt es seit über 60 Jahren Investmentfonds und ihr Prinzip überzeugt bis heute: Ein Fonds bündelt das Geld vieler Sparer und legt es je nach Art des Fonds in zahlreiche Aktien, Anleihen oder Immobilien an. Wer Fondsanteile kauft, erreicht so schon mit relativ kleinen Beträgen eine breite Streuung über verschiedene Wertpapiere und Anlageklassen. Neben der Risikostreuung ist die Flexibilität ein wichtiger Vorteil: Fondsanteile können – bis auf wenige Ausnahmen – börsentäglich ge- und verkauft werden.