Zeitrente
Zeitrenten enden grundsätzlich mit Fristablauf. Sie sind nicht von der Lebenszeit des Rentenberechtigten abhängig. Der Besteuerung unterliegt die Zeitrente in voller Höhe.
Gesetze und Urteile (Quellen)
BVG 06.03.2002, 2 BvL 17/99
§ 22 EStG
R 22.1 EStR
Die gesetzliche Pflegeversicherung: Antragstellung, Leistungsvoraussetzungen und Begutachtungsverfahren
Das Thema »Pflege« betrifft immer mehr Menschen. Derzeit erhalten knapp 5 Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung. Werden Leistungen der Pflegeversicherung erstmals beantragt, wird die Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, der Selbstständigkeit und Fähigkeiten im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens festgestellt. Das Begutachtungsverfahren steht direkt nach dem Antrag bei der Pflegekasse an.