Vollziehung
Durch Einlegung des Einspruchs wird die Vollziehung (= einfordern eine Steuerforderung) des angefochtenen Verwaltungsaktes nicht gehemmt, insbesondere die Erhebung einer Abgabe nicht aufgehalten. Die Finanzbehörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, kann jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aussetzen. Auf Antrag soll die Aussetzung erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung für den Betroffenen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte.
Ist der Verwaltungsakt schon vollzogen, tritt an die Stelle der Aussetzung der Vollziehung die Aufhebung der Vollziehung. Bei Steuerbescheiden sind die Aussetzung und die Aufhebung der Vollziehung auf die festgesetzte Steuer vermindert um die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge, um die anzurechnende Körperschaftsteuer und um die festgesetzten Vorauszahlungen, beschränkt. Dies gilt nicht, wenn die Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint. Die Aussetzung kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 361 AO
![Steuererklärung für Anfänger](/pictures/product/literature/1131/thumbnails/100_978-3-96533-365-9_aka_st-Steuererklaerung_Cov_3D_500px.png)
Steuererklärung für Anfänger
Für die allermeisten ist die Steuererklärung ein Buch mit sieben Siegeln, das am liebsten für immer verschlossen bleiben soll. Keiner möchte sie machen und überhaupt ist das ganze Drumherum sowieso einfach nur blöd und kompliziert. Mit diesem Ratgeber wollen wir die Vorurteile aus dem Weg räumen und dafür sorgen, dass du ohne Frust und mit ein bisschen Spaß an deine Steuererklärung gehen kannst.