Stillegungsprämien
Prämien, die für die Stilllegung landwirtschaftlicher Nutzflächen auf Grund öffentlicher Förderprogramme gezahlt werden, sind nicht als Miet- und Pachtzinsen anzusehen und deshalb durch den Ansatz des Grundbetrags nach § 13a Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) abgegolten (Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen). Sie unterliegen keiner besonderen Besteuerung. Die Höhe des Grundbetrags richtet sich nach dem Hektarwert der selbst bewirtschafteten Fläche.
Die Flächenstilllegung wurde 2009 abgeschafft.
Steuerklasse ändern: Vorteile - Fristen - Tipps
Als Arbeitnehmer ist die Lohnsteuer Ihr täglicher Begleiter. Haben Sie sich nicht auch schon mal gewünscht am Monatsende etwas mehr Geld übrig zu haben? Gerade wenn Sie verheiratet sind, kann ein Steuerklassenwechsel Bares bringen. Wenn Sie wissen wollen, was Sie beim Ändern der Steuerklasse zu beachten haben und wie ein solcher Wechsel funktioniert, hilft Ihnen diese kleine Broschüre.