Prämien
Prämien gehören teilweise zu den steuerfreien Einnahmen, sie können aber auch steuerpflichtig sein. Es werden folgende Prämien unterschieden:
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Stilllegungsprämien und
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Prämien für Verbesserungsvorschläge.
Sachprämien
Sachprämien, die der Steuerpflichtige für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Unternehmen, die diese zum Zwecke der Kundenbindung im allgemeinen Geschäftsverkehr in einem jedermann zugänglichen planmäßigen Verfahren gewähren, unentgeltlich erhält, sind steuerfrei. Der Wert der Prämien darf 1.080,– € im Kalenderjahr nicht übersteigen.
Bergmannsprämien
Prämien die nach dem Gesetz über Bergmannsprämien gewährt werden, gehören zu den steuerfreien Einnahmen.
Stilllegungsprämien
Prämien, die für die Stilllegung landwirtschaftlicher Nutzflächen auf Grund öffentlicher Förderprogramme gezahlt werden, sind nicht als Miet- und Pachtzinsen anzusehen und deshalb durch den Ansatz des Grundbetrags nach § 13a Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) abgegolten (Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen). Die Höhe des Grundbetrags richtet sich nach dem Hektarwert der selbst bewirtschafteten Fläche.
Prämien für Verbesserungsvorschläge
Prämien, die der Arbeitgeber für Verbesserungsvorschläge seines Arbeitnehmers zahlt, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Sie stellen keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit dar, die einer verminderten Besteuerung unterliegt, wenn sie nicht nach dem Zeitaufwand des Arbeitnehmers, sondern ausschließlich nach der Kostenersparnis des Arbeitgebers in einem bestimmten künftigen Zeitraum berechnet werden.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 Nr. 38 EStG
§ 3 Nr. 46 EStG
§ 13a Abs. 4 EStG
H 34.4 EStR
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Kurzarbeitergeld: Rettungsschirm in Krisenzeiten für Arbeitnehmer
Infolge der Corona-Epidemie haben bereits mehr als 700.000 Firmen Kurzarbeit beantragt. Millionen Beschäftigte sind also auf staatliche Hilfszahlungen durch die Corona-Krise angewiesen. Wenn Sie zu den von Kurzarbeit Betroffenen zählen, möchten Sie natürlich wissen, ob der Arbeitgeber das Ihnen zustehende Kurzarbeitergeld auch korrekt berechnet. In diesem Ratgeber werden Ihnen die Grundlagen zum Kurzarbeitergeld anhand zahlreicher Beispiele und Praxis-Tipps anschaulich erläutert. So können Sie Ihre Ansprüche auf Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld selbst überprüfen.