Sachprämien
Sachprämien, die der Steuerpflichtige für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Unternehmen unentgeltlich erhält, gehören zu den steuerfreien Einnahmen, wenn die Prämien einen Wert von 1.080,– € im Kalenderjahr nicht übersteigen und in einem jedermann zugänglichen, planmäßigen Verfahren gewährt werden, das zum Zweck der Kundenbindung im allgemeinen Geschäftsverkehr durchgeführt wird (§ 3 Nr. 38 EStG).
Beispiel:
Die Lufthansa schreibt Vielfliegern Flug- bzw. Statusmeilen gut (Miles & More). Diese gutgeschriebenen Meilen können für Freiflüge oder andere Prämien eingelöst werden. Sind die Prämien beruflich verdient (»erflogen«) worden und werden sie privat verwertet, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil. Dieser Vorteil ist bis zu einem Betrag von jährlich 1.080,– € steuerfrei. Das Gleiche gilt für Bahnfahrer, die auf beruflichen Fahrten erlangte Bonuspunkte aus dem Bahn-Bonusprogramm privat verwenden.
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Kurzarbeitergeld: Rettungsschirm in Krisenzeiten für Arbeitnehmer
Infolge der Corona-Epidemie haben bereits mehr als 700.000 Firmen Kurzarbeit beantragt. Millionen Beschäftigte sind also auf staatliche Hilfszahlungen durch die Corona-Krise angewiesen. Wenn Sie zu den von Kurzarbeit Betroffenen zählen, möchten Sie natürlich wissen, ob der Arbeitgeber das Ihnen zustehende Kurzarbeitergeld auch korrekt berechnet. In diesem Ratgeber werden Ihnen die Grundlagen zum Kurzarbeitergeld anhand zahlreicher Beispiele und Praxis-Tipps anschaulich erläutert. So können Sie Ihre Ansprüche auf Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld selbst überprüfen.