Sachprämien

Sachprämien, die der Steuerpflichtige für die persönliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Unternehmen unentgeltlich erhält, gehören zu den steuerfreien Einnahmen, wenn die Prämien einen Wert von 1.080,– € im Kalenderjahr nicht übersteigen und in einem jedermann zugänglichen, planmäßigen Verfahren gewährt werden, das zum Zweck der Kundenbindung im allgemeinen Geschäftsverkehr durchgeführt wird (§ 3 Nr. 38 EStG).

Beispiel:

Die Lufthansa schreibt Vielfliegern Flug- bzw. Statusmeilen gut (Miles & More). Diese gutgeschriebenen Meilen können für Freiflüge oder andere Prämien eingelöst werden. Sind die Prämien beruflich verdient (»erflogen«) worden und werden sie privat verwertet, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil. Dieser Vorteil ist bis zu einem Betrag von jährlich 1.080,– € steuerfrei. Das Gleiche gilt für Bahnfahrer, die auf beruflichen Fahrten erlangte Bonuspunkte aus dem Bahn-Bonusprogramm privat verwenden.

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