Steueranmeldung
Im Rahmen einer Steueranmeldung ist der Steuerpflichtige verpflichtet, die Steuer selbst zu berechnen und gegenüber dem Finanzamt zu entrichten. Zu einer Steuerfestsetzung durch Bescheid kommt es nur dann, wenn der Steuerpflichtige keine fristgerechte Steueranmeldung abgibt oder wenn die Festsetzung zu einer abweichenden Steuer führt. Eine Steueranmeldung kann durch einen Einspruch angefochten werden.
Eine Steueranmeldung gilt auch dann als fristgerecht abgegeben, wenn die Steuer fristgerecht bei der zuständigen Kasse des Finanzamts eingeht.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 167 AO
§ 150 AO

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