Sponsoring
Sponsoringmaßnahmen sind eine Form der Werbung, bei der unternehmerische Ziele mit öffentlichen oder personenbezogenen Interessen verknüpft werden. Es werden drei Formen des Sponsoring unterschieden: Kultursponsoring, Sportsponsoring und Soziosponsoring.
Aufwendungen, die einem Unternehmen für Sponsoringmaßnahmen entstehen, können zu
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Spenden oder
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steuerlich nicht abzugsfähigen Ausgaben führen.
Betriebsausgaben entstehen, wenn der Sponsor einen wirtschaftlichen Vorteil für sein Unternehmen erzielen will. Die Angemessenheit der Aufwendungen spielt nur bei einem krassen Missverhältnis zwischen Aufwand und möglichem Ertrag eine Rolle. Eine Spende liegt vor, wenn die Leistung freiwillig erbracht wird und dieser Leistung keine Gegenleistung gegenüber steht. Nicht abziehbare Aufwendungen liegen vor, wenn die Sponsoringausgaben nicht als Betriebsausgaben oder als Spenden anerkannt werden.
Sponsoring mit Gegenleistung (z.B. Schalten von Werbeanzeigen in der Vereinszeitung des Gesponserten) führt zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb beim gesponserten Club bzw. Verein. Sponsoringeinnahmen unterliegen dann dem vollen Umsatzsteuersatz (Bundesfinanzhof, Urteil vom 7.11.2007, Aktenzeichen: I R 42/06).
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