Großspendenregelung
Rechtslage seit 01.01.2007:
Der Gesetzgeber hat die Großspendenregelung durch einen einheitlichen und zeitlich unbegrenzten Spendenvortrag ersetzt. Der Spendenabzug ist auf 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte im Veranlagungszeitraum beschränkt. Der übersteigende Betrag wird in die Zukunft vorgetragen.
Rechtslage bis 31.12.2006:
Liegt der Spendenbetrag über 25.565,– €, so spricht das Gesetz von einer Großspende. Großspenden können um ein Jahr zurück getragen und auf maximal fünf Jahre vorgetragen werden.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 10b EStG
Ich bin Influencer
Viele haben einen Social-Media-Account auf Instagram, TikTok oder einer der anderen Plattformen und posten Content. Sobald du mit deinem Content auf einem der Netzwerke Geld verdienst, kommt das Thema »Steuern« ins Spiel. Und dann heißt es aufpassen! In diesem Ratgeber erfährst alles, was du wissen musst.