Sparkonto / im fremden Namen
Wer auf einen fremden Namen ein Sparkonto errichtet, muss gegenüber dem Kreditinstitut erklären, wer der Gläubiger der Spareinlagen ist. Errichtet zum Beispiel der Großvater für seinen Enkel ein Sparkonto, auf das er Einzahlungen leistet, muss er als Kontoeröffner und Zahlungsleistender gegenüber dem Kreditinstitut erklären, wer Inhaber des Kontos sein soll. Entweder bestimmt er sich selbst oder seinen Enkel (Dritter) zum Kontoinhaber. Dem Inhaber des Kontos werden dann die Kapitalerträge steuerlich zugerechnet.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 20 EStG
§ 43 EStG

Das Lifestyle-Vorsorge-Dilemma
Du bist jung und brauchst das Geld! Denn du kannst es drehen und wenden, wie du willst, die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen, deinen gewohnten Lifestyle im Alter zu halten. Willst du auch im Alter gut leben, brauchst du eine gute Vorsorgestrategie. Die gute Nachricht: Du kannst für eine gute finanzielle Vorsorge eine Menge tun. Selbst mit wenig Geld lässt sich Einiges erreichen, wenn du es richtig einsetzt und rechtzeitig deine Altersvorsorge anpackst – am besten startest du also sofort mit unserem Wegweiser!