Sparkonto / im fremden Namen
Wer auf einen fremden Namen ein Sparkonto errichtet, muss gegenüber dem Kreditinstitut erklären, wer der Gläubiger der Spareinlagen ist. Errichtet zum Beispiel der Großvater für seinen Enkel ein Sparkonto, auf das er Einzahlungen leistet, muss er als Kontoeröffner und Zahlungsleistender gegenüber dem Kreditinstitut erklären, wer Inhaber des Kontos sein soll. Entweder bestimmt er sich selbst oder seinen Enkel (Dritter) zum Kontoinhaber. Dem Inhaber des Kontos werden dann die Kapitalerträge steuerlich zugerechnet.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 20 EStG
§ 43 EStG
Gleich & Gerecht
Viele Paare sprechen über Liebe, Kinder und gemeinsame Träume, aber kaum über Geld, Eigentum oder Vorsorge. Das kann teuer werden: Wer Care-Arbeit leistet, steht im Ernstfall oft ohne Absicherung da. Dieser Ratgeber zeigt, wie moderne Partnerschaften Fairness leben – mit klaren Strukturen für Finanzen, Verantwortung und rechtliche Sicherheit.