Säumniszuschlag / Erlass
Ein Säumniszuschlag kann im Einzelfall dem Steuerpflichtigen erlassen werden. Folgende Gründe können zum Erlass des Säumniszuschlages führen:
-
Die Steuerschuld (Hauptschuld) wurde erlassen, es liegen die Voraussetzungen für eine zinslose Stundung der Steuer vor.
-
Der Steuerpflichtige hat nur versehentlich die Steuerschuld nicht beglichen. Vorausgesetzt wird, dass er bisher ein pünktlicher Steuerzahler war.
-
Eine unvorhergesehene Erkrankung hat den Steuerpflichtigen an einer pünktlichen Zahlung der Steuerschuld gehindert.
-
Es kam während des Säumniszeitraums zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 227 AO
SteuerSparErklärung (Steuerjahr 2025)
Ihre Steuererklärung schnell und sicher im Browser erledigen – ohne ELSTER‑Zertifikat. Intuitive Bedienung, verständliche Fragen, Plausibilitätsprüfung, automatische Datenübernahme und intelligente Steuer‑KI sorgen für Ihre maximale Rückerstattung. Geeignet für Angestellte, Familien und Rentner.