Säumniszuschlag / Erlass
Ein Säumniszuschlag kann im Einzelfall dem Steuerpflichtigen erlassen werden. Folgende Gründe können zum Erlass des Säumniszuschlages führen:
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Die Steuerschuld (Hauptschuld) wurde erlassen, es liegen die Voraussetzungen für eine zinslose Stundung der Steuer vor.
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Der Steuerpflichtige hat nur versehentlich die Steuerschuld nicht beglichen. Vorausgesetzt wird, dass er bisher ein pünktlicher Steuerzahler war.
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Eine unvorhergesehene Erkrankung hat den Steuerpflichtigen an einer pünktlichen Zahlung der Steuerschuld gehindert.
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Es kam während des Säumniszeitraums zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 227 AO

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