Mitunternehmerschaft
Wer zivilrechtlich Gesellschafter einer Personengesellschaft ist, wird steuerrechtlich als Mitunternehmer bezeichnet. Damit sind Mitunternehmer Personen, die unternehmerische Initiative entfalten und unternehmerisches Risiko tragen.
Auch der persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft ist Mitunternehmer. Dies gilt, auch wenn er kein Kapital in die Kommanditgesellschaft eingebracht hat und wenn er im Vergleich zu den anderen Gesellschaftern (Kommanditisten), also im Innenverhältnis, die Position eines Angestellten inne hat. Dem gegenüber ist ein Kommanditist auch bei gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechten Darlehensgeber und nicht Mitunternehmer der Kommanditgesellschaft. Entscheidend für seine Mitunternehmerstellung ist die Tatsache, dass er sowohl ein gewisses Mitunternehmerrisiko trägt als auch Mitunternehmerinitiative entfalten kann. Andernfalls sind seine Einkünfte aus der Gesellschaft als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu qualifizieren.
Zur unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen nimmt das BMF-Schreiben vom 07.12.2006 Stellung.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 15 EStG
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Bei der Geringfügigkeitsgrenze handelt es sich um einen dynamischen Wert. Das heißt, mit jeder Erhöhung des Mindestlohns steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze an. Zum 1.1.2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 € pro Stunde und die Geringfügigkeitsgrenze somit bei 603,– €. Ab dem 1.1.2027 steigt der Mindestlohn erneut, und zwar auf 14,60 € und die Geringfügigkeitsgrenze beträgt dann 633,– € monatlich.