Mittelpunkt der Lebensinteressen
Der Lebensmittelpunkt eines Steuerpflichtigen ist an dem Ort, an den er persönlich gebunden ist. Dies ist regelmäßig dort, wo seine Familie, sein Ehepartner oder sein Lebenspartner wohnen. Der Begriff »Mittelpunkt der Lebensinteressen« ist die Anwendungsvoraussetzung für die doppelte Haushaltsführung.
Ehegattenunterhalt: Bei Trennung oder Scheidung Steuer sparen
Beschließen Sie und Ihr Ehepartner, künftig getrennte Wege zu gehen oder sind Sie bereits geschieden, bleiben Sie oft miteinander verbunden - und zwar durch die Unterhaltszahlungen.