Wohnsitz
Seinen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen inne hat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Nur ein gelegentliches kurzes Verweilen in unregelmäßigen Zeitabständen reicht nicht aus um einen Wohnsitz anzunehmen.
Der Wohnsitzbegriff ist für die Erhebung der Erbschaftsteuer und der Einkommensteuer sowie für familienbezogene Entlastungen (z.B. Kindergeld) von Bedeutung.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 8 AO

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