Wohnsitz
Seinen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen inne hat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Nur ein gelegentliches kurzes Verweilen in unregelmäßigen Zeitabständen reicht nicht aus um einen Wohnsitz anzunehmen.
Der Wohnsitzbegriff ist für die Erhebung der Erbschaftsteuer und der Einkommensteuer sowie für familienbezogene Entlastungen (z.B. Kindergeld) von Bedeutung.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 8 AO
SteuerSparErklärung für Selbstständige (Steuerjahr 2024) - gewerbliche Lizenz
Die gewerbliche Lizenz für 3 Arbeitsplätze gilt für alle Anwender, die die Software im Rahmen einer entgeltlichen Hilfe in Steuersachen nutzen, also insbesondere beim Einsatz in steuerberatenden Berufen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Rechtsanwälte o.ä.).