Meisterkurs
Die Aufwendungen für den Besuch eines Meisterkurses gehören zu den Fortbildungskosten. Diese Kosten können bei den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit als Werbungskosten abgesetzt werden. Erstattet der Arbeitgeber entstandene Fortbildungskosten, so ist dieser Kostenersatz für den Arbeitnehmer steuerfrei. In diesem Fall entfällt jedoch der Werbungskostenabzug.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 9 EStG

Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen
Ob innerbetriebliche Fortbildung, Abendschule, Umschulung, Berufsausbildung, Meisterschule oder Studium: Einen großen Teil der oft hohen Kosten können Sie steuerlich absetzen. Dazu gehören nicht nur Kurs-, Lehrgangs-, Studien- oder Prüfungsgebühren, sondern auch Reisekosten, Verpflegung und - falls notwendig - Übernachtungskosten.