Mehrfachbeschäftigung
Ist der Arbeitnehmer mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig eingegangen, so muss er bei jedem Arbeitgeber eine Bescheinigung über seine Lohnsteuerabzugsmerkmale vorlegen und einen Hinweis auf weitere Beschäftigungsverhältnisse geben.
Nimmt der Arbeitgeber am ELStAM-Verfahren teil, wird ihm für ein 2. Dienstverhältnis die Steuerklasse VI von der Finanzverwaltung als Abzugsmerkmal übermittelt.
Verlangt der Arbeitnehmer bis einschließlich 2010 mehr als eine Lohnsteuerkarte von seiner Gemeinde, so gilt für diese Lohnsteuerkarten die Lohnsteuerklasse VI. Kosten für die Ausstellung einer zweiten oder mehrerer Lohnsteuerkarten fallen für den Arbeitnehmer nicht an.
Übt der Arbeitnehmer eine geringfügige Beschäftigung aus, dann kann er sich für die Pauschalierung der Lohnsteuer entscheiden. In diesem Fall muss er lediglich seine Steueridentifikationsnummer vorlegen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 38b EStG
§ 40a EStG

Kurzarbeitergeld: Rettungsschirm in Krisenzeiten für Arbeitnehmer
Infolge der Corona-Epidemie haben bereits mehr als 700.000 Firmen Kurzarbeit beantragt. Millionen Beschäftigte sind also auf staatliche Hilfszahlungen durch die Corona-Krise angewiesen. Wenn Sie zu den von Kurzarbeit Betroffenen zählen, möchten Sie natürlich wissen, ob der Arbeitgeber das Ihnen zustehende Kurzarbeitergeld auch korrekt berechnet. In diesem Ratgeber werden Ihnen die Grundlagen zum Kurzarbeitergeld anhand zahlreicher Beispiele und Praxis-Tipps anschaulich erläutert. So können Sie Ihre Ansprüche auf Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld selbst überprüfen.