Massage
Massagekosten, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter übernimmt, sind steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
-
die Massage ist geeignet, gesundheitlichen Schäden vorzubeugen,
-
bei der Arbeitstätigkeit der Arbeitnehmer ist mit körperlichen Beschwerden zu rechnen, die letztendlich zu Fehlzeiten führen.
Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung werden bis zu einem Betrag von 600,– € von der Steuer frei gestellt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
BFH 30.05.2001 - VI R 177/99
§ 3 Nr. 34 EStG

Das richtige Testament für Alleinstehende
Den eigenen Nachlass richtig zu vererben ist gar nicht so einfach. Insbesondere wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes keinen Ehepartner haben. Ob ledig, geschieden oder verwitwet, Sie müssen ein Testament verfassen, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Wünschen entspricht. Im Ratgeber werden für Alleinstehende die gängigsten Lösungen aufgezeigt, bewertet und Möglichkeiten in Form von Mustern und Vorlagen für ihr Testament vorgestellt.