Massage
Massagekosten, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter übernimmt, sind steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
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die Massage ist geeignet, gesundheitlichen Schäden vorzubeugen,
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bei der Arbeitstätigkeit der Arbeitnehmer ist mit körperlichen Beschwerden zu rechnen, die letztendlich zu Fehlzeiten führen.
Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung werden bis zu einem Betrag von 600,– € von der Steuer frei gestellt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
BFH 30.05.2001 - VI R 177/99
§ 3 Nr. 34 EStG
Der VorsorgeOrdner
Der VorsorgeOrdner unterstützt Sie dabei, alle wichtigen Dokumente und Informationen für den Ernstfall strukturiert festzuhalten. Von Vorsorge- und Betreuungsvollmachten über Vermögensübersichten bis hin zu Checklisten für Angehörige – für mehr Sicherheit, Selbstbestimmung und Entlastung im Notfall.