Massage
Massagekosten, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter übernimmt, sind steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
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die Massage ist geeignet, gesundheitlichen Schäden vorzubeugen,
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bei der Arbeitstätigkeit der Arbeitnehmer ist mit körperlichen Beschwerden zu rechnen, die letztendlich zu Fehlzeiten führen.
Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung werden bis zu einem Betrag von 600,– € von der Steuer frei gestellt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
BFH 30.05.2001 - VI R 177/99
§ 3 Nr. 34 EStG

Krankheitskosten: So werden sie in der Steuererklärung berücksichtigt
Die von Ihnen getragenen Krankheitskosten mindern nur dann Ihre Steuerlast, wenn die ergriffenen Maßnahmen medizinisch notwendig sind und Sie das auch durch wasserdichte Nachweise belegen können.