Massage
Massagekosten, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter übernimmt, sind steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
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die Massage ist geeignet, gesundheitlichen Schäden vorzubeugen,
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bei der Arbeitstätigkeit der Arbeitnehmer ist mit körperlichen Beschwerden zu rechnen, die letztendlich zu Fehlzeiten führen.
Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung werden bis zu einem Betrag von 600,– € von der Steuer frei gestellt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
BFH 30.05.2001 - VI R 177/99
§ 3 Nr. 34 EStG
Was pflegende Angehörige wissen sollten
Tagtäglich kümmern sich viele Angehörige zu Hause um hilfe- und pflegebedürftige Familienmitglieder. Durch die Doppelbelastung von Pflege und Beruf wäre eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine Auszeit vom Job deshalb oft bitter nötig. Doch wie können die finanziellen Konsequenzen gemildert werden? Dieser Ratgeber liefert pflegenden Angehörigen Anregungen und Tipps, um die tägliche Pflegearbeit zu erleichtern. Zusätzlich werden Leistungen der Pflegekasse zur Unterstützung aufgezeigt.