Lohnsteuerermäßigung,Freibetrag / Lohnsteuerabzugsmerkmale
Arbeitnehmer können Änderungen, wie Freibeträge und Steuerklassenwechsel, beim Finanzamt beantragen. Das Finanzamt teilt diese Daten dann dem Bundeszentralamt für Steuern mit, damit die Daten elektronisch erfasst (ELStAM-Datenbank) und von Arbeitgebern/Steuerberatern abgerufen werden können.
Ein Freibetrag für Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen wird aber nur gespeichert, wenn die Summe dieser Aufwendungen über 600,– € liegt (§ 39a Abs. 2 EStG).
Die folgenden Pausch- und Freibeträge können »unbeschränkt«, also unabhängig von der Höhe gespeichert werden:
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Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene,
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Freibetrag für Verluste aus anderen Einkünften oder wegen eines Verlustvortrags (z.B. Verluste aus der Vermietung einer Wohnung),
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Freibetrag für haushaltsnahe Hilfe oder Dienstleistungen.
Für einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gibt es verschiedene Formulare. Einfacher ist der Antrag aber elektronisch mit der kostenlosen Testversion der SteuerSparErklärung (die gibt es für Mac und PC)!
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 39 Abs. 1–2 EStG
§ 39a Abs. 2 EStG
Steuerklasse ändern: Vorteile - Fristen - Tipps
Als Arbeitnehmer ist die Lohnsteuer Ihr täglicher Begleiter. Haben Sie sich nicht auch schon mal gewünscht am Monatsende etwas mehr Geld übrig zu haben? Gerade wenn Sie verheiratet sind, kann ein Steuerklassenwechsel Bares bringen. Wenn Sie wissen wollen, was Sie beim Ändern der Steuerklasse zu beachten haben und wie ein solcher Wechsel funktioniert, hilft Ihnen diese kleine Broschüre.