Lehrling

Die Ausbildungsvergütung eines Lehrlings gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Aufwendungen, die dem Lehrling im Rahmen seiner Ausbildung entstehen, gehören zu den Werbungskosten. Typische Werbungskosten sind Fahrtkosten und Aufwendungen für die Berufskleidung.

Die Eltern eines Lehrlings haben Anspruch auf das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag, wenn der Lehrling sein 18. Lebensjahr aber noch nicht sein 25. Lebensjahr vollendet hat und sich in einer Erstausbilddung befindet.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 32 EStG

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