Lehrling
Die Ausbildungsvergütung eines Lehrlings gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Aufwendungen, die dem Lehrling im Rahmen seiner Ausbildung entstehen, gehören zu den Werbungskosten. Typische Werbungskosten sind Fahrtkosten und Aufwendungen für die Berufskleidung.
Die Eltern eines Lehrlings haben Anspruch auf das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag, wenn der Lehrling sein 18. Lebensjahr aber noch nicht sein 25. Lebensjahr vollendet hat und sich in einer Erstausbilddung befindet.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 32 EStG

Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit nutzen
Mittlerweile bestehen zahlreiche Gesetze, die dazu dienen, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Jüngstes Beispiel ist das Brückenteilzeitgesetz, das die Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit regelt. Wir geben Ihnen einen Überblick über die bestehenden Möglichkeiten, damit Sie Ihre beruflichen und privaten Pflichten optimal in Einklang bringen können.