Leasing-Sonderzahlung
Wird ein Firmenwagen geleast, muss zusätzlich zu den laufenden Leasingraten meist eine hohe Einmalzahlung (Sonderzahlung) erbracht werden. Diesen Betrag können Unternehmer und Freiberufler, die ihren Gewinn nach der Einnahmen-/Überschussrechnung ermitteln, sofort als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Auch Arbeitnehmer, die ein beruflich genutztes Fahrzeug leasen, können die hohe Einmalzahlung als Werbungskosten geltend machen.
Jedoch ist zu beachten, dass der berufliche und der private Nutzungsanteil des Fahrzeuges zu ermitteln ist und nur der Betrag der Einmalzahlung, der auf den beruflichen Nutzungsanteil entfällt, als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten zum Ansatz kommen darf.
Wird das Fahrzeug im Jahr der Anschaffung nur für betriebliche Zwecke genutzt, kann die gesamte Einmalzahlung (Sonderzahlung) als Betriebsausgabe/Werbungskosten geltend gemacht werden. Daher empfiehlt es sich, dass Fahrzeug am Ende des Jahres anzuschaffen. Zudem muss zum Nachweis der ausschließlichen beruflichen Nutzung ein Fahrtenbuch geführt werden.

Ich bin im Homeoffice
Die meisten Selbstständigen arbeiten viel oder sogar ausschließlich daheim in den eigenen vier Wänden – das verursacht Kosten. Und diese Kosten kannst du als Selbstständiger gegebenenfalls im Rahmen deiner Gewinnermittlung als Betriebsausgaben absetzen. Das mindert deinen Gewinn und somit zahlst du weniger Steuern.