Lagefinanzamt
Für die gesonderte Feststellung der Bewertungsgrundlage ist das Lagefinanzamt zuständige. Hierzu gehört insbesondere die gesonderte Feststellung des Einheitswertes nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes. Die Einheitswertfeststellung kommt zur Anwendung:
-
bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft,
-
bei Grundstücken,
-
bei Betriebsgrundstücken und
-
bei Mineralgewinnungsrechten.
Hierfür ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk der Betrieb, das Grundstück, das Betriebsgrundstück, das Mineralgewinnungsrecht oder, wenn sich der Betrieb, das Grundstück, das Betriebsgrundstück oder das Mineralgewinnungsrecht auf die Bezirke mehrerer Finanzämter erstreckt, der wertvollste Teil liegt. Das Lagefinanzamt ist ebenfalls für die Festsetzung und Zerlegung der Steuermessbeträge ist bei der Grundsteuer zuständig.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 AO
§ 22 AO

SteuerSparErklärung flex (Steuerjahr 2024)
Noch mehr Flexibilität, um schnell und einfach Ihre Steuererklärung 2024 zu erledigen: günstigerer Nachkauf weiterer Abgaben, kein ELSTER-Zertifikat notwendig und exklusiv nur hier auf Steuertipps ein kostenloses eBook "Mit Handwerkern und Haushaltshilfen Steuern sparen". Zahlreiche Steuertipps und automatische Optimierungsmöglichkeiten helfen Ihnen, noch mehr rauszuholen.