Kinderbetreuungskosten
Zu den Kinderbetreuungskosten gehören Ausgaben für die Betreuung eines Kindes, das zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört. Hiervon ausgenommen sind Aufwendungen für Unterricht und die Vermittlung von besonderen Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen.
Kosten für die Kinderbetreuung können bis zu einer Höhe von zwei Dritteln, jedoch maximal bis 4.000,– € je Kind als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Ohne Bedeutung ist, ob die Kinderbetreuung erwerbsbedingt oder nicht erwerbsbedingt ist (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG).
→ ausführlicher Artikel: Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen: So geht»s
Volljährige Kinder: Alles zu Freibeträgen, Kindergeld und Erwerbstätigkeit
Der 18. Geburtstag ist nicht nur für Ihr Kind ein wichtiges Ereignis. Denn für Sie als Eltern beginnt jetzt steuerlich ein neuer Abschnitt. Bisher gab es die staatliche Förderung durch Kindergeld, Freibeträge für Kinder und davon abhängige steuerrechtliche Vergünstigungen ohne besondere Voraussetzungen.